Berufsbild des Gebärdensprachdozenten

Das Berufsbild des Gebärdensprachdozenten ( Berufsbild) wurde im Juni 2004 in Hamburg offiziell unterzeichnet. NIGGGS hat ebenfalls durch die Unterschrift dieses Berufsbild anerkannt und bestätigt. Vorausgegangen hat die Arbeitsgruppe, Deutscher Gehörlosenbund e.V. (DGB) gemeinsam mit dem Bundesverband der Dozenten für Gebärdensprache e.V (BDG), die Grundlage des Berufbildes des Gebärdensprachdozenten entwickelt.

NIGGGS e.V. ist Mitglied im BDG und hat somit die Aufsicht über die führenden Kurse in Niedersachsen und darüber, dass die dort tätigen Gebärdensprachdozenten/-kursleiter das Berufsbild einhalten bzw. auch konzeptionell richtig unterrichten.

Neben Gebärdensprachkursen beinhaltet das Tätigkeitsprofil die Auswertung und Reflexion, z.B. die eigene Rolle als Dozent und den Unterrichtsablauf überprüfen sowie prüfen, ob die Unterrichtsziele erreicht wurden.

Einen weiteren Auszug des Tätigkeitsprofils des Gebärdensprachdozenten:

Konzeption und Planung von Unterricht
Dazu gehört u.a.

  • die fachliche und didaktische Planung des Unterrichts unter Berücksichtigung der jeweiligen Zielgruppen,
  • die Erstellung von Unterrichtsmaterial.

Inhalte des Unterrichts
Die Vermittlung der Deutschen Gebärdensprache (DGS) ist Hauptinhalt des Unterrichts.
Zu den Inhalten des DGS-Unterrichts gehören u.a.

  • Aufbau des DGS-Vokabulars unter Berücksichtigung der verschiedenen Dialekte,
  • Vermittlung von grammatischen Regeln,
  • Vermittlung einer Gesprächskompetenz,
  • Vermittlung von Kommunikationstaktiken,
  • Informationen zur Gehörlosenkultur sowie zur Geschichte Gehörloser und der Gehörlosengemeinschaft.

Weitere Tätigkeitsbereiche
Weitere Tätigkeitsbereiche von Gebärdensprachdozenten sind z.B.:

  • Forschung (z.B. Gebärdensprachlinguistik, Entwicklung und Evaluation von Unterrichtskonzepten und -medien)
  • Lehre und Konzeptentwicklung im Rahmen der Ausbildung von Gebärdensprachdozenten
  • Mitarbeit in der Entwicklung von Ausbildungskonzepten (z.B. Gebärdensprachdolmetscherausbildung, Hörgeschädigtenpädagogik etc.)
  • Entwicklung und Produktion von Lehr- und Lernmaterialien
  • Öffentlichkeitsarbeit (Vorträge, Mitarbeit in Projekten an den Schulen für Hörende oder Hörgeschädigte etc.)