IMPRESSUM

Niedersächsisches Institut für die Gesellschaft Gehörloser und Gebärdensprache e.V.
Am Bleek 27
38304 Wolfenbüttel

Vertreten durch:
Thomas Sodomann, Vorsitzender
Andreas Sodomann, stell. Vorsitzender

Vereinsregister: VR 150606
E-Mail: info@nigggs.de

 

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Unser jährlicher Mitgliedsbeitrag beträgt 30€.

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Häufig gestellte Fragen

Element #6
Warum kann ich das NIGGGS nicht telefonisch kontaktieren?

Das NIGGGS wird auf ehrenamtlicher Basis von Gehörlosen geleitet. Daher wird der Mailkontakt bevorzugt.

Kann ich mit den Personen zur Beratung in Kontakt gehen? Ich kann keine Gebärdensprache.

Ja, sehr gerne. Wenn Sie keine Gebärdensprache “sprechen”, können wir die Beratung auch lautsprachlich führen

Kann das NIGGGS mich zurückrufen?

Gerne rufen wir über den TESS-Dolmetscherservice zurück.

Kann das NIGGGS Gebärdensprachdolmetscher vermitteln und ggf. die Kosten übernehmen?

Unsere Partner in punkto Dolmetschen finden sie unter “Service”. Das NIGGGS ist allerdings keine Vermittlungsstelle. Die Kosten können nicht übernommen werden. 

Warum bietet das NIGGGS zur Zeit keine Kurse an?

Aufgrund Fachkräftemangel und fehlender Ausbildung in Niedersachsen können wir die vielen Einsatztermine nicht kompensieren. Es werden weiterhin individuelle Kurse angeboten z.B. im Falle zwecks Studiumzugang oder Eltern-Kind-Kurse.

ANGEBOT FÜR FIRMEN

Wir bieten Berufs- und Firmenbezogene Kurse an. Gerne beraten wir zu Möglichkeiten einer Förderung und der Durchführung eines Kurses bei Ihnen.

Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

INFORMATIONEN FÜR ELTERN

Wir beraten Sie gerne im Bereich rechtlicher Grundlagen für einen Eltern- und Kindbasierten Gebärdensprachkurs. Außerdem helfen wir bei der Antragstellung für die Kostenübernahme.

Da das Themenfeld sehr umfangreich ist, bitten wir euch direkt Kontakt mit uns aufzunehmen, um die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten und zu begleiten.

DOLMETSCHER/INNEN

Gebärdensprache zu beherrschen, bedeutet noch lange nicht, dass man auch dolmetschen kann. Gebärdensprachdolmetschen ist ein eigener Studiengang.

Um Inhalte dolmetschen zu können, müssen Dolmetscher/innen nicht nur die entsprechenden Sprachen beherrschen, sondern auch kulturelle Kompetenzen besitzen. Spezielles Fachwissen und Fachwortschatz ist Grundvoraussetzung, um in verschiedenen Spezialgebieten arbeiten zu können.

Zu den Arbeitssprachen von Gebärdensprachdolmetscher/innen gehören also mindestens jeweils eine Laut- und eine Gebärdensprache. Weiterhin kennen sie sich mit den entsprechenden kulturellen Unterschieden aus.

Gebärdensprachdolmetscher/innen – häufig freiberuflich tätige – sind Sprachmittler zwischen hörenden und gehörlosen Menschen im Einsatz (vergleichbar mit Dolmetscher/innen für gesprochene Fremdsprachen) z.B. bei….

* Betriebsversammlungen, Elternabende
* Teambesprechungen am Arbeitsplatz
* Rechtsanwalts-, Arztbesuche
* Behördengänge
* kulturelle Veranstaltungen (z.B. Theatervorstellungen)
* Schulungen, Aus-, Fort- und Weiterbildungen
* politische Veranstaltungen
* bei Gericht und Polizei
* …

Gesetzlich geregelt ist der Anspruch gehörloser Menschen auf Gebärdensprachdolmetscher bei Behörden, Polizei, Gericht, im medizinischen Bereich sowie am Arbeitsplatz.

Gebärdensprachdolmetscher/innen unterliegen der Schweigepflicht und richten sich nach der Berufs- und Ehrenordnung für Gebärdensprachdolmetscher/innen und Übersetzer/innen.

PARTNER

GEBÄRDENSPRACHDOZENT

NIGGGS e.V. ist Mitglied im Bundesverband der Dozenten für Gebärdensprache e.V. (BDG) und hat somit die Aufsicht über die führenden Kurse in Niedersachsen und darüber, dass die dort tätigen Gebärdensprachdozenten/-kursleiter das Berufsbild einhalten bzw. auch konzeptionell richtig unterrichten.

Neben Gebärdensprachkursen beinhaltet das Tätigkeitsprofil die Auswertung und Reflexion, z.B. die eigene Rolle als Dozent und den Unterrichtsablauf überprüfen sowie prüfen, ob die Unterrichtsziele erreicht wurden.

Einen weiteren Auszug des Tätigkeitsprofils des Gebärdensprachdozenten:

Konzeption und Planung von Unterricht.
Dazu gehört u.a.:

  • die fachliche und didaktische Planung des Unterrichts unter Berücksichtigung der jeweiligen Zielgruppen,
  • die Erstellung von Unterrichtsmaterial.

Inhalte des Unterrichts:
Die Vermittlung der Deutschen Gebärdensprache (DGS) ist Hauptinhalt des Unterrichts.
Zu den Inhalten des DGS-Unterrichts gehören u.a.:

  • Aufbau des DGS-Vokabulars unter Berücksichtigung der verschiedenen Dialekte,
  • Vermittlung von grammatischen Regeln,
  • Vermittlung einer Gesprächskompetenz,
  • Vermittlung von Kommunikationstaktiken,
  • Informationen zur Gehörlosenkultur sowie zur Geschichte Gehörloser und der Gehörlosengemeinschaft.

 

Weitere Tätigkeitsbereiche von Gebärdensprachdozenten sind z.B.:

  • Forschung (z.B. Gebärdensprachlinguistik, Entwicklung und Evaluation von Unterrichtskonzepten und -medien)
  • Lehre und Konzeptentwicklung im Rahmen der Ausbildung von Gebärdensprachdozenten
  • Mitarbeit in der Entwicklung von Ausbildungskonzepten (z.B. Gebärdensprachdolmetscherausbildung, Hörgeschädigtenpädagogik etc.)
  • Entwicklung und Produktion von Lehr- und Lernmaterialien
  • Öffentlichkeitsarbeit (Vorträge, Mitarbeit in Projekten an den Schulen für Hörende oder Hörgeschädigte etc.)

DIAGNOSE "HÖRGESCHÄDIGT"

Ob durch Krankheit, Unfall oder nach der Geburt des Kindes, ist die Diagnose “Hörgeschädigt” ein psychischer Schock für die direkt oder indirekt Beteiligten. Es ist so, als ob sich ein dunkles Loch in sich auftut und sich das Leben in und mit der Gesellschaft abgrenzen würde. 

Auf keinen Fall sollte man sich mit der “schockierenden” Diagnose von der Gesellschaft ausgrenzen. Mit der richtigen Beratung und Hilfe kann man ebenso das Leben meistern, als ob die Hörschädigung nichts Bedeutendes wäre. Als Eltern sollte diese ihr Kind als gleichwertiges Familienmitglied betrachten und gemeinsam die Welt erkunden. Wie jeder andere Mensch auch, soll es in sozialer und gemeinschaftlicher Umgebung aufwachsen. 

Hierzu gibt es vielfältige Möglichkeiten mit der Hörschädigung umzugehen. Neben technischen Hilfen und unterstützenden Kommunikationsarten sei hier die deutsche Gebärdensprache erwähnt, die jeder erlernen kann. 

Wir als NIGGGS e.V. bieten Betroffenen und Angehörigen ergebnisoffene Beratung an. 

PEER COUNSELING

Wie können DeafMentoren (Berater) und DeafMentees (Ratsuchender) vom Peer Counseling profitieren? Die Beratung kann soziale, berufliche, persönliche, aber auch vollkommen andere Themen behandeln. Im Peer Counseling ist es wichtig, dass die Ratsuchenden zu ihren Vorstellungen passende Lösungen für ihre Anliegen finden. Dafür geben die Berater Hilfestellungen, die den Mentees ermöglichen, eigene Lösungen zu finden. Das Besondere an dieser Methode ist, dass Betroffene durch Betroffene beraten werden. Bei DeafMentoring beraten also Gehörlose andere Gehörlose.