Die Satzung des

Niedersächsischen Institutes
für die Gesellschaft Gehörloser und Gebärdensprache e.V.

Das Niedersächsische Institut für die Gesellschaft Gehörloser und Gebärdensprache e.V. (NIGGGS) wurde am 17. März 2001 auf Initiative mehrerer Hörender und Hörgeschädigter als gemeinnütziges Institut gegründet. Das Ziel der NIGGGS ist die Förderung von Wissenschaft, Forschung, Gesellschaft, Integration und Bildung Hörgeschädigter sowie der Gebärdensprache und -schrift. Außerdem liegt unsere Aufgabe darin, die Ausbildung von Gebärdensprachdolmetschern und Gebärdensprachdozenten zu ermöglichen sowie die Anerkennung des Berufsbildes der Gebärdensprachdolmetscher und Gebärdensprachdozenten zu fördern.

NIGGGS e.V. ist in das Vereinsregister unter der Nummer VR150606 beim Amtsgericht Braunschweig eingetragen.

Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke'' der Abgabenordnung.

Die komplette Satzung können Sie als PDF herunterladen