Gebärdensprachdolmetschen
Gebärdensprache zu beherrschen bedeutet noch lange nicht, dass man auch dolmetschen kann. Gebärdensprachdolmetschen ist ein eigener Studiengang.
Um Inhalte dolmetschen zu können, müssen Dolmetscher/innen nicht nur die entsprechenden Sprachen beherrschen, sondern auch kulturelle Kompetenzen besitzen. Spezielles Fachwissen und Fachwortschatz ist Grundvoraussetzung, um in verschiedenen Spezialgebieten arbeiten zu können.
Zu den Arbeitssprachen von Gebärdensprachdolmetscher/innen gehören also mindestens jeweils eine Laut- und eine Gebärdensprache. Weiterhin kennen sie sich mit den entsprechenden kulturellen Unterschieden aus.
Gebärdensprachdolmetscher/innen - häufig freiberuflich tätige - sind Sprachmittler zwischen hörenden und gehörlosen Menschen im Einsatz (vergleichbar mit Dolmetscher/innen für gesprochene Fremdsprachen) z.B. bei....
* Betriebsversammlungen, Elternabende
* Teambesprechungen am Arbeitsplatz
* Rechtsanwalts-, Arztbesuche
* Behördengänge
* kulturelle Veranstaltungen (z.B. Theatervorstellungen)
* Schulungen, Aus-, Fort- und Weiterbildungen
* politische Veranstaltungen
* bei Gericht und Polizei
* …
Gesetzlich geregelt ist der Anspruch gehörloser Menschen auf Gebärdensprachdolmetscher bei Behörden, Polizei, Gericht, im medizinischen Bereich sowie am Arbeitsplatz.
Gebärdensprachdolmetscher/innen unterliegen der Schweigepflicht und richten sich nach der Berufs- und Ehrenordnung für Gebärdensprachdolmetscher/innen und Übersetzer/innen.
Weitere Informationen zum Gebärdensprachdolmetschen finden Sie auf der BGSD-Homepage oder persönlich per Kontaktanfrage