Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. informiert:
Per SQAT-Verfahren können Gehörlose sich an die Schlichtungsstelle wenden

wenn ein Konflikt, eine Benachteiligung oder eine kommunikative Barriere mit Trägern öffentlicher Gewalt des Bundes entstanden ist.

SQAT LogoDurch die Novellierung des § 16 Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) wurde die unabhängige Schlichtungsstelle bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Anfang Dezember 2016 gegründet und aufgebaut. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und den sogenannten Trägern öffentlicher Gewalt des Bundes, also Ämtern und Behörden auf Bundesebene, wie Rentenversicherung oder Agentur für Arbeit, zum Thema Barrierefreiheit außergerichtlich

zu behandeln, entstandene Konflikte zu lösen, Benachteiligung zu beseitigen bzw. verhindern und Barrierefreiheit herzustellen. Einzelpersonen und Verbände können das Angebot der Schlichtungsstelle nutzen, wenn sie sich in ihren Rechten nach dem BGG verletzt sehen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Die schlichtenden Personen sind für eine unparteiische und faire Verfahrensführung verantwortlich und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Mit dem SQAT-Verfahren (Abkürzung für Signing Question and Answer Tool) kann ein Gehörloser/eine Gehörlose einen Antrag in Deutscher Gebärdensprache
stellen. Zuerst wird ein zweiminütiges Video in Gebärdensprache aufgenommen und an die Services abgeschickt. Die Services werden dann den Inhalt von Gebärdensprache in Schriftsprache übersetzen und an die Schlichtungsstelle per Mail zusenden. Danach wird die Schlichtungsstelle an die Services per Mail antworten. Die Services werden den Inhalt von Schriftsprache in die Gebärdensprache übersetzen und ein Video an den Gehörlosen oder die Gehörlose zurücksenden. Anschließend schaut der/die Gehörlose das Video. Das ist der vorgesehene Ablauf der SQUAT-Verfahren. Hier kann man sich den Aufklärungsfilm über das SQUAT-Verfahren anschauen.
Laut Jahresbericht 2017 wurden insgesamt 146 Anträgen bei der Schlichtungsstelle eingereicht, davon 62 unzulässige und 84 zulässige Anträge. Bisher hat es noch keine Anträge über das SQATVerfahren gegeben. Für Probleme mit den Landesbehörden, der Landesverwaltung, privaten Anbietern von Gütern und Dienstleistungen kann die Schlichtungsstelle nicht zur Verfügung stehen, sondern nur im Falle von Trägern öffentlicher Gewalt des Bundes als Ansprechpartner. Die mangelnde Inanspruchnahme kann aber auch am Fehlen der Informationsverbreitung liegen. Deshalb bittet der Deutsche Gehörlosen-Bund e. V. in dieser Pressemitteilung alle Gehörlosen und andere
Menschen mit Hörbehinderungen, sich mit dem SQAT-Verfahren bei der Schlichtungsstelle zu melden, wenn ein Konflikt, eine Benachteiligung oder eine kommunikative Barriere in Bezug auf Träger öffentlicher Gewalt des Bundes entstanden ist.