Barrierefreier Notruf

Am 31.05.2017 hat der Bundestag den Weg für den barrierefreien Notruf freigemacht. Mit der Gesetzesänderung erhalten Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen einen Zugang, der auch unter dem Aspekt der zeitlichen Verfügbarkeit dem Zugang gleichwertig ist, über den die Mehrheit der Endnutzer verfügt. Auch im Hinblick darauf, dass sich Notsituationen jederzeit ereignen können, und somit auch die Notwendigkeit besteht, Notrufe abzusetzen oder sonstige Hilfe anzufordern, soll die Verfügbarkeit des Dienstes entsprechend ausgeweitet werden.

Aktuell: Offizielle Bekanntgabe zum erstmaligen staatlichen barrierefreien Notruf rund um die Uhr von der Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries am 18.07.2017
DGB-Pressemitteilung